ITpoint Systems AG, Riedstrasse 1, CH-6343 Rotkreuz
(nachstehend ITpoint genannt)
1. Allgemeines
Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von ITpoint
zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ITpoint und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten, die
Erbringung von Dienstleistungen, Projektführung und Beratung soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Alle unsere Informationsunterlagen, Preislisten, Offerten, Projektierungen, mündlichen und schriftlichen Kaufverträge, Projektverträge, Konzepte, Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen bedingungslos, vollumfänglich und ausschliesslich diesen AGB. Für die Wartung von Hard- und Software gelten
die ergänzenden Bestimmungen in der Hard- und Softwarewartungsverträgen.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung an den Kunden gilt ohne unverzügliche Meldung allfälliger Beanstandungen als angenommen.
Falls nicht näher definiert, verstehen sich unter Produkte nachstehend: Hardware, Software, Konzepte, Projekte, Beratung und andere Dienstleistungen.
Drittsoftware (Software, die nicht von ITpoint selber entwickelt wird), wird von ITpoint nur vermittelt. Der Kunde schliesst den entsprechenden
Vertrag zum Erwerb direkt mit dem entsprechenden Softwarelieferanten ab. Der Kunde bestätigt, den entsprechenden Vertragsbestimmungen des
Lieferanten zugestimmt zu haben.
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von ITpoint ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden
sind und mit den AGB von ITpoint nicht im Widerspruch stehen.
Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte
Regelungszweck möglichst erreicht wird.
ITpoint kann die AGB’s jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekanntgegeben
und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in
Kraft.
2. Informationsunterlagen / Preislisten / Offerten
Die Informationsunterlagen (Kataloge, Produkteblätter, Newsletter), Preislisten und Offerten, insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen
und Angaben dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Ausgenommen davon sind speziell für einen
Käufer ausgearbeitete Offerten.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ohne anders lautende Angaben in Schweizer Franken, verzollt, in üblicher Verpackung ab ITpoint Lager Schweiz zzgl.
Transport, Versicherung und SWICO. Angaben betreffend der MWST finden sich jeweils auf den Preislisten wie auch auf Auftragsbestätigungen
und Rechnungen. Im Zweifelsfall sind die angegebenen Preise exkl. MWST. Preisänderungen bleiben grundsätzlich bis zum Vertragsabschluss
jederzeit vorbehalten. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der
jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
Im Rahmen der Dienstleistungserbringung werden sowohl Pauschal-, als auch Regieleistungen erbracht. Als Pauschalleistungen gelten alle Leistungen, welche ITpoint während der Vertragsdauer für den Kunden ohne weitere, die Pauschale überschreitende Kostenfolge erbringt. Regieleistungen sind all jene Leistungen, welche zu den jeweils geltenden Ansätzen der ITpoint gemäss Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Im Falle ungenügender Benützung der zur Verfügung stehenden Software- und/oder Hardware-Dokumentation durch den Kunden beschränkt sich die im Rahmen der Pauschalregelung zu erbringende Leistung der ITpoint auf die Auskunft, an welcher Stelle der Kunde in der ihm zur Verfügung stehenden Dokumentation sach- und problembezogene Angaben finden kann.
Die vertraglich vereinbarten Preise für die Lieferung von Software zur Nutzung beinhalten lediglich die Gebühr für die Nutzung im Rahmen der separaten Nutzungsrechts-Bestimmungen der ITpoint. Nicht eingeschlossen sind Leistungen, welche ITpoint im Zusammenhang mit der Lieferung, Einrichtung und Inbetriebnahme der Software erbringt. Solche Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
Die zu entrichtenden Gebühren für Softwarepflege, Hardwarewartung und Hardwaresicherung richten sich nach den jeweils geltenden Ansätzen für die Verrechnung solcher Leistungen. Sofern nicht anders vermerkt, sind die in der jeweils geltenden Preis-, Gebühren- und Honorarliste der ITpoint aufgeführten Ansätze anwendbar.
4. Zahlungen
Alle Zahlungen sind grundsätzlich an den Geschäftssitz der ITpoint zu leisten, 10 Tage rein netto oder gemäss Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Die Zahlungen haben ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen oder dergleichen zu erfolgen. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber der ITpoint berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Kommt ein Kunde trotz Mahnung ohne Grund der Zahlungspflicht nicht nach, ist ITpoint berechtigt einen Verzugszins ab Fälligkeitsdatum von 10% zu verrechnen. Der Kunde hat die Pflicht, ITpoint zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. Vorauszahlung oder Nachnahme kann jederzeit verlangt werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird ITpoint mindestens zwei schriftliche Zahlungserinnerungen an den Kunden senden. Reagiert dieser nicht auf die Zahlungsaufforderung, ist ITpoint berechtigt alle weiteren Lieferungen und Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Auf Verlangen von ITpoint tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von ITpoint gelieferten Produkte zahlungshalber an ITpoint ab.
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von ITpoint gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum der ITpoint, bis ITpoint den
Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. ITpoint ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715
ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen ITpoint umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes). Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von ITpoint gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Der Kunde ist ferner verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch von ITpoint weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
6. Lieferumfang
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist der schriftliche Kaufvertrag, Projektvertrag oder die Auftragsbestätigung bzw. der Lieferschein massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen des Kaufgegenstandes in Konstruktion und Ausführung bleiben jederzeit vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen. Teillieferungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit ITpoint. Kosten, die bereits entstanden sind, kann ITpoint dem Kunden belasten. ITpoint steht es frei, Leistungspflichten aus Verträgen bei Bedarf an zur Leistungserbringung befähigte, geeignete Dritte abzutreten, sofern dies bezüglich Kosten, Qualität und fristgerechter Ausführung der zu erbringenden Leistung keine für den Kunden nachteilige Auswirkungen zeitigt. Eine ganze oder teilweise Abtretung von Leistungspflichten hat keinen Einfluss auf das Rechtsverhältnis zwischen ITpoint und dem Kunden. Die vertraglich gebotene Gewährleistung verbleibt bei ITpoint.
7. Lieferpflicht
Unverschuldete Unmöglichkeit oder unzumutbare Erschwerung der
Leistung entbindet ITpoint von der Lieferpflicht. Das Vertragsverhältnis
bleibt davon grundsätzlich unberührt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen wird ITpoint mindestens zwei schriftliche Erinnerungen an
den Kunden senden. Reagiert der Kunde nicht auf diese Zahlungsaufforderungen oder tritt eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden ein, befreien
diese ITpoint von der Leistungspflicht. Bei Lieferstörungen infolge von
Umständen, auf die ITpoint keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller
oder Transportprobleme, ist ITpoint berechtigt, die Bestellung bzw. den
Projektauftrag zu annullieren.
8. Lieferfrist
Lieferfristen dienen als Richtlinien und sind als solche nicht verbindlich. ITpoint bemüht sich, diese auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Geltendmachung von Schadenersatz. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Käufers, bleiben Preisänderungen
vorbehalten. Kann ITpoint die vertraglichen Leistungen nicht oder nur teilweise termingerecht erbringen, weil der Kunde die ihm obliegenden
Pflichten nicht termingerecht erfüllt, oder weil er nachträglich Änderungen am Leistungsbeschrieb anbringt, entfällt jede Gewährleistung für die
termingerechte Leistungserbringung.
9. Versand, Transport und Versicherung
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Besondere Wünsche
betreffend Versand, Transport und Versicherung sind ITpoint rechtzeitig bekannt zu geben. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Schaden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
10. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen grundsätzlich mit der Übergabe der Produkte auf den Kunden über. Werden die Produkte versandt, gehen Nutzen und
Gefahr spätestens mit Abgang der Lieferungen ab ITpoint -Lager Schweiz auf den Kunden über. Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt oder wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die ITpoint nicht zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung oder den Versand vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Die Produkte werden dies falls auf Kosten und Risiko des Kunden während fünf Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.
11. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die von ITpoint gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Arbeitstage nach Anlieferung bzw. Abholung, ITpoint schriftlich bekannt zu geben. Entsprechen Leistungen im Rahmen eines SLA’s nicht den vorgegebenen Leistungen, muss dies der Kunde innert 30 Tagen schriftlich melden. ITpoint wird sich gemäss dem SLA um die Wiederherstellung des Mangels kümmern. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden
bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
ITpoint hat die ihr gemäss Abs. 1 vorstehend fristgerecht mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben und der Kunde hat ihr hierzu
Gelegenheit zu geben.
12. Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Einrichtung und Inbetriebnahme von gelieferter Soft- und Hardware entsprechend den Richtlinien von ITpoint ,
den Herstellern oder Lieferanten entweder selbst vorzunehmen, oder durch ITpoint oder andere, hierzu befähigte und berechtigte Dritte vornehmen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anwender zweck- und sachgemäss zu schulen oder durch ITpoint, oder andere, hierzu befähigte und berechtigte
Dritte, schulen zu lassen.
Der Kunde gewährt ITpoint den für die Leistungserbringung notwendigen Zugang zu seinem Betrieb, den entsprechenden Betriebseinrichtungen,
sowie zu den entsprechenden Dokumentationen und Handbüchern.
Der Kunde dokumentiert aufgetretene Ausnahmezustände und Fehlermeldungen und unterstützt ITpoint bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer von Pflege-, Wartungsund Sicherungsverträgen an der Soft- und/oder Hardware keine Handlungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung und dem betriebsüblichen Einsatz der Soft- und/oder Hardware nicht ausdrücklich vorgesehen sind, und zu deren Vornahme der Kunde nicht befähigt und berechtigt ist. Diese Bestimmung schliesst auch Handlungen
allfälliger, vom Kunden beauftragter Dritter ein.
13. Rücksendung von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von ITpoint und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter
Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. ITpoint behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter
oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie
Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann ITpoint eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen. In jedem Fall gelten die von ITpoint und vom Hersteller definierten
Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei ITpoint eine «Retourennummer» zu verlangen.
14. Garantie / Gewährleistung
14.1 Allgemein
Der Kunde hat sich vor Abschluss des Vertrages von den Funktionalitäten, Qualitäten und der Lauffähigkeit, der ihm offerierten Produkte selbst
überzeugt und sich nach seinen Bedürfnissen und nach Notwendigkeit von unabhängigen Dritten beraten lassen. Der Kunde bestätigt, dass er
die Produkte in der ihm präsentierten Form wünscht. Betreffend der inhaltlichen Definition der Produkte auf die Kundenbedürfnisse: insbesondere, was rechtliche Anforderungen und kundenspezifische Wünsche anbelangt, ist der Kunde selber verantwortlich.
Betreffend Drittsoftware und Hardware übernimmt ITpoint keine Garantie, da sie nicht Vertragspartner ist. Betreffend dieser Garantien wird auf den separaten Vertrag zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Drittlieferanten hingewiesen.
Es ist möglich, dass von ITpoint verwendete Drittprodukte in gewissen Versionen Fehler enthalten oder die Produkte zu spät ausgeliefert werden. Für solche Fälle kann ITpoint keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für den nicht voraussehbaren Ausfall von Mitarbeitern von ITpoint, an
welchem ITpoint kein Verschulden trägt.
ITpoint kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die von ihr gelieferten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden können, noch dass die Korrektur eines
Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst. Insbesondere kann ITpoint nicht garantieren, dass die von ihr erstellten
Produkte über Schnittstellen mit beliebiger anderer Software funktionieren.
14.2 Projektleistungen
ITpoint leistet grundsätzlich für alle Produkte eine Garantie. Die Garantiezeiten für die verschiedenen Produktegruppen und Dienstleistungen sind
unterschiedlich. Angaben über die Garantiedauer der einzelnen Produktbereiche werden jeweils in den Preislisten, Verträgen oder Verrechnungsdokumenten erwähnt. Fehlen diese Angaben in den gültigen Preislisten oder Lieferdokumenten, so gilt für die Hardware eine Teilegarantie von 6 Monaten ab Datum der Rechnungsstellung.
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt
beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ITpoint keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
ITpoint wird auf nachweisbar schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung zurückzuführende Mängel gemäss Teilegarantie während der
Garantiezeit beheben, schadhafte Teile verbessern oder ersetzen. Entschädigungen für andere direkte oder indirekte Schäden werden, soweit
die Wegbedingung rechtlich zulässig ist, ausdrücklich abgelehnt.
Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung ITpoint schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
Der Kunde hat die ihm während der Erfüllung vorgelegten Unterlagen (Projektgrundlagen, Einführungskonzept, diverse Checklisten usw.), zu
prüfen und Einwendungen oder Mängel sofort, spätestens 30 Arbeitstage nach der Übergabe durch ITpoint, schriftlich mitzuteilen. Der produktive
Einsatz von durch ITpoint gelieferten Systemen während 30 Tagen ohne schriftliche Stellungnahme des Kunden gilt als Abnahme der erbrachten
Leistung.
14.3 Managed Services
Bezieht ein Kunde Managed Services von ITpoint, so unterliegen diese einem separaten Service Level Agreement (SLA). In diesem SLA werden
die Leistungen und Verfügbarkeiten geregelt und stehen über den AGB’s.
15. Haftung
ITpoint haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von ITpoint,
deren Hilfspersonen oder den von ITpoint beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf die umgehende
Behebung der schadenverursachenden Umstände. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt. Jede weitergehende Haftung von ITpoint, deren Hilfspersonen und der von ITpoint beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
Einwirkungen höherer Gewalt, sowie von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereiches der ITpoint , wie insbesondere Krieg, Streik, Aussperrungen, behördliche Massnahmen jeglicher Art und Beeinträchtigung der Transportwege in den Herstellungs-, Durchfuhr- oder Bestimmungsländern zu liefernder Soft- und/oder Hardware entbinden ITpoint von jeglicher Haftung.
Für den aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages (wie z.B. Sorgfaltspflichtverletzung oder Sachgewährleistung) durch
ITpoint, dessen Personal oder Hilfspersonal zugefügten direkten Sachoder Personenschaden sowie den sich daraus ergebenden Vermögensschäden übernimmt ITpoint eine Haftung bis maximal CHF 100‘000. Diese Summenbeschränkung gilt nicht für Fälle rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
16. Software Lizenzen / Urheberrecht
Ohne anders lautende Vereinbarung geben die vom Käufer erworbenen Software-Lizenzen diesem das nicht übertragbare und ausschliessliche
Recht zum Eigengebrauch. Alle weiteren Rechte verbleiben bei der ITpoint resp. deren Lizenzgeber.
Sämtliche gewerbliche Schutzrechte an Gütern und Werken, welche ITpoint im eigenen Namen erbringt (Konzepte, Software etc.) stehen ausschliesslich ITpoint zu, d.h. gehen an ITpoint über, soweit und sofern sie nicht schon dort entstehen.
Die Verletzung der Softwarelizenzen, insbesondere die unbefugte Weitergabe von Programmen, Programmkopien oder Programmhandbüchern
begründet eine Ersatzpflicht des Käufers gegenüber der ITpoint mindestens in der Höhe der gegenüber der ITpoint geltend gemachten Forderungen.
Sollten Dritte gegen den Kunden wegen angeblich ihnen gehörender Schutzrechte an Software oder Konzepten, die ITpoint erstellt hat, Ansprüche geltend machen, ist ITpoint unverzüglich durch den Kunden zu orientieren. ITpoint wird nach ihrem Wunsch und nach Möglichkeit den Prozess selber führen, sich am Prozess des Kunden beteiligen und/oder die Software abändern. Unterlässt der Kunde die sofortige schriftliche
Mitteilung an ITpoint, verliert er jegliches Regressrecht.
Das Urheberrecht und die Lizenzen für Drittsoftware regeln sich ergänzend gemäss den Bestimmungen zwischen dem Softwarelieferanten und
dem Kunden.
17. Wiederausfuhr
Alle Produkte unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Exportländer sowie den Schweizerischen Einfuhrbestimmungen. Der Käufer ist
für die Einhaltung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen verantwortlich.
18. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Wahrnehmungen, Informationen und Unterlagen, welche ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zugänglich
sind, und welche die Geheimsphäre der ITpoint berühren, mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln, und nur soweit zu nutzen,
als dies zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus uneingeschränkt weiter.
Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie gegenseitig im Rahmen dieses Vertrages
Kenntnis erhalten und die nicht öffentlich sind, absolut vertraulich zu behandeln. Sie sichern sich gegenseitig zu, auch ihren Angestellten und
Beauftragten diese Geheimhaltung zu überbinden.
Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass ITpoint kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und
dem von ITpoint beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt geben.
19. Diverses
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von ITpoint übertragen werden.
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtstand ist Zug.
Sollten Teile des Vertragswerkes oder der AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.
Rotkreuz, Juli 2014