Allgemeine Geschäftsbedingungen

ITpoint Systems AG, Riedstrasse 1, CH-6343 Rotkreuz
(nachstehend ITpoint genannt)

1. Allgemeines

Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von ITpoint zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ITpoint und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen, Projektführung und Beratung soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Abgesehen von besonderen Abmachungen in Rahmenverträgen oder anderer individueller schriftlicher Abmachungen unterliegen alle unsere Informationsunterlagen, Preislisten, Offerten, Projektierungen, Konzepte, Lieferungen und Dienstleistungen, mündlichen und schriftlichen Kauf- und Projektverträge dieser AGB. Für die Wartung von Hard- und Software gelten die ergänzenden Bestimmungen der Hard- und Softwarewartungsverträge.

Der Vertrag zwischen ITpoint und dem Kunden kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt ohne unverzügliche schriftliche Meldung allfälliger Beanstandungen als angenommen.

Falls nicht näher definiert, verstehen sich unter Produkte nachstehend: Hardware, Software, Konzepte, Projekte, Beratung und andere Dienstleistungen.

Drittsoftware (Software, die nicht von ITpoint selber entwickelt wird), wird von ITpoint weiterverkauft. Der Kunde schliesst den entsprechenden Vertrag zum Erwerb mit dem entsprechenden Softwarelieferanten ab. Der Kunde bestätigt, den entsprechenden Vertragsbestimmungen des Lieferanten zugestimmt zu haben.

Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von ITpoint ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von ITpoint nicht im Widerspruch stehen.

Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei diese auch durch digitale Unterschrift, welche nicht in Qualität einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR aufweisen muss, erfüllt wird.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

ITpoint kann die AGB jederzeit ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Version der AGB ist auf https://www.itpoint.ch/agb/ abrufbar. Änderungen werden dem Kunden bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.

2. Informationsunterlagen / Preislisten / Offerten
Die Informationsunterlagen (Kataloge, Produkteblätter, Newsletter), Preislisten und Offerten, insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen und Angaben dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Ausgenommen davon sind speziell für einen Kunden ausgearbeitete Offerten.

3. Preise
Die Preise verstehen sich ohne anders lautende Angaben in Schweizer Franken, verzollt, in üblicher Verpackung ab ITpoint-Lager Schweiz zuzüglich Transport, Versicherung und SWICO. Angaben betreffend der MwSt. finden sich jeweils auf den Preislisten wie auch auf Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Im Zweifelsfall sind die angegebenen Preise exkl. MwSt. Preisänderungen bleiben bis zum Vertragsabschluss jederzeit vorbehalten. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

Im Rahmen der Dienstleistungserbringung werden sowohl Pauschal-, als auch Regieleistungen erbracht. Als Pauschalleistungen gelten alle Leistungen, welche ITpoint während der Vertragsdauer für den Kunden ohne weitere, die Pauschale überschreitende Kostenfolge erbringt. Regieleistungen sind all jene Leistungen, welche zu den jeweils geltenden Ansätzen von ITpoint gemäss Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Im Falle ungenügender Konsultation der zur Verfügung stehenden Software- und/oder Hardware-Dokumentation durch den Kunden beschränkt sich die im Rahmen der Pauschalregelung zu erbringende Leistung von ITpoint auf die Auskunft, an welcher Stelle der Kunde in der ihm zur Verfügung stehenden Dokumentation sach- und problembezogene Angaben finden kann.

Die vertraglich vereinbarten Preise für die Lieferung von Software zur Nutzung beinhalten lediglich die Gebühr für die Nutzung im Rahmen der separaten Nutzungsrechts-Bestimmungen von ITpoint. Nicht eingeschlossen sind Leistungen, welche ITpoint im Zusammenhang mit der Lieferung, Einrichtung und Inbetriebnahme der Software erbringt. Solche Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt. Die zu entrichtenden Gebühren für Softwarepflege, Hardwarewartung und Hardwaresicherung richten sich nach den jeweils geltenden Ansätzen für die Verrechnung solcher Leistungen. Sofern nicht anders vermerkt, sind die in der jeweils geltenden Preis-, Gebühren- und Honorarliste von ITpoint aufgeführten Ansätze anwendbar.

4. Zahlungen
Alle Zahlungen sind innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum (Fälligkeit) rein netto oder gemäss Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu leisten. Die Zahlungen haben ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen oder dergleichen zu erfolgen. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung, Garantieansprüche oder sonstige Gegenforderungen gegenüber ITpoint berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Eine Verrechnung mit allfälligen Forderungen des Kunden gegenüber ITpoint ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Kommt ein Kunde trotz Mahnung der Zahlungspflicht bei Fälligkeit nicht nach (Verzug), ist ITpoint berechtigt, einen Verzugszins ab Fälligkeitsdatum von 9% zu verrechnen. Der Kunde hat die Pflicht, ITpoint unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. Vorauszahlung oder Nachnahme kann von ITpoint jederzeit verlangt werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird ITpoint mindestens zwei schriftliche Zahlungserinnerungen an den Kunden senden. Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungsaufforderung, ist ITpoint berechtigt alle weiteren Lieferungen und Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

Auf Verlangen von ITpoint tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von ITpoint gelieferten Produkte zahlungshalber an ITpoint ab.

Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufs bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

5. Eigentumsvorbehalt
Die von ITpoint gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von ITpoint, bis ITpoint den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat.

Der Kunde erteilt hiermit sein schriftliches Einverständnis, dass ITpoint bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einseitig zur Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in das Eigentumsvorbehaltsregister in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten am Wohnsitz oder Sitz des Kunden berechtigt ist (vgl. Art. 715 ZGB sowie Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichts betreffend Eintragung der Eigentumsvorbehalte; SR 211.413.1).

Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von ITpoint gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Der Kunde ist ferner verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch von ITpoint weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügungen zugunsten Dritter sind ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von ITpoint unzulässig.

6. Lieferumfang
Für Umfang und Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung ist der schriftliche Kaufvertrag, Projektvertrag oder die Auftragsbestätigung bzw. der Lieferschein massgebend. Leistungen bzw. Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen des Kaufgegenstandes in Konstruktion und Ausführung bleiben jederzeit vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung von ITpoint, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen. Teilleistungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit ITpoint. Kosten, die bereits entstanden sind, kann ITpoint dem Kunden belasten.

ITpoint steht es frei, Leistungspflichten aus Verträgen bei Bedarf auf zur Leistungserbringung befähigte, geeignete Dritte zu übertragen, sofern dies bezüglich Kosten, Qualität und fristgerechter Ausführung der zu erbringenden Leistung keine für den Kunden nachteilige Auswirkungen zeitigt. Eine ganze oder teilweise Übertragung von Leistungspflichten hat keinen Einfluss auf das Rechtsverhältnis zwischen ITpoint und dem Kunden.

7. Lieferpflicht
Unverschuldete Unmöglichkeit oder unzumutbare Erschwerung der Leistung entbindet ITpoint von der Lieferpflicht. Das Vertragsverhältnis bleibt davon grundsätzlich unberührt. Bei Leistungsstörungen infolge von Umständen, auf die ITpoint keinen Einfluss hat, wie z.B. Naturkatastrophen, Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Cyberangriffe, Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist ITpoint berechtigt, die Bestellung bzw. den Vertrag aufzulösen, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche ableiten kann.

8. Lieferfrist
Von ITpoint kommunizierte Lieferfristen dienen als Richtlinien und sind als solche nicht verbindlich. ITpoint bemüht sich, diese auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Geltendmachung von Schadenersatz. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Kunden, bleiben Preisänderungen vorbehalten. Kann ITpoint die vertraglichen Leistungen nicht oder nur teilweise termingerecht erbringen, weil der Kunde die ihm obliegenden Pflichten nicht termingerecht erfüllt, oder weil er nachträglich Änderungen am Leistungsbeschrieb anbringt, entfällt jede Gewährleistung für die termingerechte Leistungserbringung.

9. Versand, Transport und Versicherung
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind ITpoint rechtzeitig bekannt zu geben.

Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Schaden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

10. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen grundsätzlich mit der Übergabe der Produkte auf den Kunden über. Werden die Produkte versandt, gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit Abgang der Lieferung ab ITpoint-Lager Schweiz auf den Kunden über.

Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt oder wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die ITpoint nicht zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung oder den Versand vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Die Produkte werden diesfalls auf Kosten und Risiko des Kunden während fünf Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt. Die übrigen Rechte bei Gläubigerverzug gemäss Art. 91 ff. OR bleiben vorbehalten.

11. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die von ITpoint gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Kalendertage nach Erhalt bzw. Abholung, ITpoint schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie, jede Gewährleistung und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar. Für die Rüge versteckter oder nachträglich auftretender Mängel gilt Ziff. 14.2.

12. Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Einrichtung und Inbetriebnahme der gelieferten Soft- und Hardware entsprechend den Richtlinien von ITpoint, den Herstellern oder Lieferanten entweder selbst vorzunehmen oder durch ITpoint oder andere, hierzu befähigte und berechtigte Dritte vornehmen zu lassen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Anwender zweck- und sachgemäss zu schulen oder durch ITpoint, oder andere, hierzu befähigte und berechtigte Dritte, schulen zu lassen.

Der Kunde gewährt ITpoint den für die Leistungserbringung notwendigen Zugang zu seinem Betrieb, den entsprechenden Betriebseinrichtungen, sowie zu den entsprechenden Dokumentationen und Handbüchern.

Der Kunde dokumentiert aufgetretene Ausnahmezustände und Fehlermeldungen und unterstützt ITpoint bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer von Pflege-, Wartungs- und Sicherungsverträgen an der Soft- und/oder Hardware keine Handlungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung und dem betriebsüblichen Einsatz der Soft- und/oder Hardware nicht ausdrücklich vorgesehen sind, und zu deren Vornahme der Kunde nicht befähigt und berechtigt ist. Diese Bestimmung schliesst auch Handlungen allfälliger, vom Kunden beauftragter Dritter ein.

13. Rücksendung von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ITpoint und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. ITpoint behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann ITpoint eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen. In jedem Fall gelten die von ITpoint und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei ITpoint eine «Retourennummer» zu verlangen.

14. Garantie / Gewährleistung
14.1 Allgemein

Der Kunde hat sich vor Abschluss des Vertrages von den Funktionalitäten, Qualitäten und der Lauffähigkeit, der ihm offerierten Produkte selbst überzeugt und sich nach seinen Bedürfnissen und nach Notwendigkeit von unabhängigen Dritten beraten lassen. Der Kunde bestätigt, dass er die Produkte in der ihm präsentierten Form wünscht. Betreffend der inhaltlichen Definition der Produkte auf die Kundenbedürfnisse: insbesondere, was rechtliche Anforderungen und kundenspezifische Wünsche anbelangt, ist der Kunde selber verantwortlich.

Betreffend Drittsoftware und -Hardware übernimmt ITpoint keine Garantie, da sie nicht Vertragspartner ist. Betreffend dieser Garantien wird auf den separaten Vertrag zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Drittlieferanten hingewiesen.

Es ist möglich, dass von ITpoint verwendete Drittprodukte in gewissen Versionen Fehler enthalten oder die Produkte zu spät ausgeliefert werden. Für solche Fälle kann ITpoint keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für den nicht voraussehbaren Ausfall von Mitarbeitern von ITpoint, an welchem ITpoint kein Verschulden trägt.

ITpoint kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die von ihr gelieferten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden können, noch dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst. Insbesondere kann ITpoint nicht garantieren, dass die von ihr erstellten Produkte über Schnittstellen mit beliebiger anderer Software funktionieren.

14.2 Projektleistungen

ITpoint leistet grundsätzlich für alle Produkte (ausser Drittsoftware und -Hardware, vgl. Ziff. 14.1) eine Garantie. Die Garantiefristen für die verschiedenen Produktegruppen und Dienstleistungen sind unterschiedlich. Angaben über die Garantiedauer der einzelnen Produktbereiche werden jeweils in den Preislisten, Verträgen oder Verrechnungsdokumenten erwähnt. Fehlen diese Angaben in den gültigen Preislisten oder Lieferdokumenten, so gilt für die Hardware eine Garantie von 6 Monaten ab Rechnungsdatum.

Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ITpoint keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

ITpoint wird auf nachweisbar schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung zurückzuführende Mängel während der Garantiezeit beheben, schadhafte Teile verbessern oder ersetzen. Entschädigungen für andere direkte oder indirekte Schäden werden, soweit die Wegbedingung rechtlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen.

Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung ITpoint schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

  • unzulängliche Wartung;
  • Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
  • zweckwidrige Benutzung der Produkte;
  • Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
  • natürliche Abnutzung;
  • Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
  • Modifikationen oder Reparaturversuche;
  • Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden;
  • äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von ITpoint noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Der Kunde hat die ihm während der Erfüllung vorgelegten Unterlagen (Projektgrundlagen, Einführungskonzept, diverse Checklisten usw.), zu prüfen und Einwendungen oder Mängel sofort, spätestens 10 Kalendertage nach der Übergabe durch ITpoint, schriftlich mitzuteilen. Der produktive Einsatz von durch ITpoint gelieferten Systemen während 10 Kalendertagen ohne schriftliche Beanstandung des Kunden gilt als Abnahme der erbrachten Leistung.

15. Haftung
ITpoint haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nach-weist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ITpoint, deren Hilfspersonen oder den von ITpoint beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf die umgehende Behebung der schadenverursachenden Umstände. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung, maximal aber CHF 100’000.–, beschränkt. Jede weitergehende Haftung von ITpoint, deren Hilfspersonen und der von ITpoint beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von indirekten oder mittelbaren Schäden, wie namentlich (ohne Einschränkung) Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

Einwirkungen höherer Gewalt, sowie von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereiches von ITpoint, wie insbesondere Naturkatastrophen, Seuchen, Pandemien, Epidemien, Cyberangriffe, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Streik, Aussperrungen, behördliche Massnahmen jeglicher Art und Beeinträchtigung der Transportwege in den Herstellungs-, Durchfuhr- oder Bestimmungsländern zu liefernder Soft- und/oder Hardware entbinden ITpoint von jeglicher Haftung.

16. Softwarelizenzen / Urheberrecht
Ohne anders lautende Vereinbarung geben die vom Kunden erworbenen Softwarelizenzen diesem das nicht übertragbare und ausschliessliche Recht zum Eigengebrauch. Alle weiteren Rechte verbleiben bei ITpoint resp. deren Lizenzgeber.

Sämtliche gewerbliche Schutzrechte an Gütern und Werken, welche ITpoint im eigenen Namen erbringt (wie Konzepte, Software etc.) stehen ausschliesslich ITpoint zu, d.h. gehen an ITpoint über, soweit und sofern sie nicht schon dort entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, auf erste Aufforderung durch ITpoint die für die Übertragung auf ITpoint gegebenenfalls notwendigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.

Die Verletzung der Softwarelizenzen, insbesondere die unbefugte Weitergabe von Programmen, Programmkopien oder Programmhandbüchern begründet eine Ersatzpflicht des Kunden gegenüber ITpoint mindestens in der Höhe der gegenüber ITpoint geltend gemachten Forderungen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

Sollten Dritte gegen den Kunden wegen angeblich ihnen gehörender Schutzrechte an Software oder Konzepten, die ITpoint erstellt hat, Ansprüche geltend machen, ist ITpoint unverzüglich durch den Kunden zu orientieren. ITpoint wird nach eigenem Ermessen und nach Möglichkeit den Prozess selber führen, sich am Prozess des Kunden beteiligen und/oder die Software abändern. Unterlässt der Kunde die sofortige schriftliche Mitteilung an ITpoint, verliert er jegliche Ansprüche gegenüber ITpoint. Das Urheberrecht und die Lizenzen für Drittsoftware regeln sich ergänzend gemäss den Bestimmungen zwischen dem Softwarelieferanten und dem Kunden.

17. Wiederausfuhr
Alle Produkte unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Exportländer sowie den schweizerischen Einfuhrbestimmungen. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen verantwortlich.

18. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Wahrnehmungen, Informationen und Unterlagen, welche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ITpoint zugänglich sind, und an welchen ITpoint ein Geheimhaltungsinteresse hat, mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln, und nur soweit zu nutzen, als dies zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus uneingeschränkt weiter. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche Geschäftsgeheimnisse, von denen sie gegenseitig im Rahmen dieses Vertrages Kenntnis erhalten und die nicht öffentlich sind, absolut vertraulich zu behandeln. Sie sichern sich gegenseitig zu, auch ihren Angestellten und Beauftragten diese Geheimhaltungspflicht zu überbinden.

Der Kunde willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personen- oder unternehmensbezogenen Daten ein, soweit dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendig ist. Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss der unter https://www.itpoint.ch/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung von ITpoint. Sofern ITpoint im Rahmen der Geschäftsbeziehung die Auftragsverarbeitung für den Kunden übernimmt, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass ITpoint kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von ITpoint beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt geben kann.

19. Diverses
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von ITpoint übertragen werden.

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, wobei es ITpoint unbenommen ist, den Kunden an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

Rotkreuz, 1. Juni 2026